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Über diesen Server haben Sie Zugriff zur E-Mail-Verteilerumgebung. Von hier aus können Sie Ihre Abonnements verwalten oder abbestellen, Archive einsehen, Verteiler verwalten und moderieren.

Benutzerhinweise

Bitte lesen Sie sich die folgenden Hinweise genau durch und bedenken Sie diese beim Anlegen neuer Mailing-Listen.

Welchen Dienst bietet listen.uni-bonn.de an?

Mit Ihrer Uni-ID können Sie sich am Webfrontend von listen.uni-bonn.de anmelden und sich für Listen eintragen bzw. selbst Mailing-Listen erstellen. Eine von Ihnen angelegte Mailing-Liste muss durch die Administration freigeschaltet werde n. Nehmen Sie nach dem Anlegen einer Mailing-Liste bitte Kontakt mit listenadmin@uni-bonn.de auf. Es besteht die Möglichkeit Abonnenten auch von außerhalb der Universität Bonn in Mailing-Listen aufzunehmen, für das Erstellen und Verwalten von Mailing-Listen ist eine Uni-ID erforderlich.

Wie sollen Mailing-Listen benannt werden?

Ihre Mailing-Liste muss einer Organisatorischen Einheit der Universität Bonn zugeordnet werden, damit auch generische Mailing-Listen-Namen eindeutig zugeordnet werden können.

Zum Beispiel kann der Mailing-Listen-Name „helpdesk“ innerhalb der gesamten Universität Bonn nicht eingdeutig zuzuordnen. Die Liste „helpdesk“ kann besipielsweise dem Bereich des Hochschulrechenzentrums (mit dem Kürzel „HRZ“) eindeutig zugeordnet werden, indem man diese Mailing-Liste der Kategorie (Bereich/Thema) „Hochschulrechenzentrum (HRZ)“ zuordnet und der Liste das Kürzel „hrz“ hinzufügt. Damit wäre der Name der Mailing-Liste „hrz-helpdesk“ eindeutig zugeordnet.

Bei der Beantragung einer Mailing-Liste wird der Name der Liste mittels dieser Bennenungsrichtlinie überprüft.

Welche Typen von Mailing-Listen werden empfohlen bzw. unterstützt?

Bevor Sie eine Mailing-Liste beantragen bzw. anlegen, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

• Wer darf die Mailing-Liste abonnieren (und somit Beiträge der Liste erhalten)?
• Wer darf an diese Mailing-Liste schreiben?
• Benutzer mit einer Uni-ID (folgend „Priviligierte Benutzer“) können öffentlich sichtbare Listen sehen und haben die Möglichkeit diese zu abonnieren.
• Ein Mailing-Listen-Besitzer kann festlegen, ob ein Abonnement seiner Zustimmung und Freischaltung bedarf oder nicht.
• Ein Abonnent, der keine Uni-ID hat, muss durch den Mailing-Listen-Besitzer selbst direkt einer Mailing-Liste hinnzugefügt werden oder kann die Liste – wenn freigeschaltet – durch eine Mail abonnieren.
• Eine Mailing-Liste kann anonymisiert werden, d.h. E-Mails (für die Abonnenten & nicht den Mailing-Listen-Besitzer) anonymisiert versenden. Man kann einstellen, ob die E-Mail-Adresse des Absenders ersichtlich sein soll, oder nicht. – ACHTUNG! Signaturen und sonstige Inhalte einer E-Mail werden nicht verändert; lediglich der Name des Absenders wird durch den Mailing-Listen-Namen ausgetauscht!
• Die „Anonymisierung“ kann auch auf die Einsicht der Abonnenten einer Liste eingestellt werden. – Sollen Empfänger einer E-Mail einer Liste sehen können, wer diese entsprechende Liste abonniert hat oder nicht?
• Außerdem sollten Sie über die Sichtbarkeit der Mailing-Liste entscheiden: Sie haben die Möglichkeit den Namen der Mailing-Liste öffentlich verfügbar zu machen, so dass jeder sich für Ihre Mailing-Liste bewerben kann. Dies kann beispielsweise bei einer Mailing-Liste als Presseverteiler durchaus gewünscht sein. Es besteht auch die Möglichkeit die Sichtbarkeit der Mailing-Liste auf „Priviligierte Benutzer“ zu beschränken oder für alle zu verstecken. Eine versteckte Mailing-Liste erfordert eine Einladung durch Mailing-Listen-Besitzers für einen Abonnenten.

Welche Verantwortung übernimmt ein Mailing-Listen-Besitzer?

Als Mailing-Listen-Besitzer ist es Ihre Aufgabe die Abonnenten und Nachrichten Ihrer Mailing-Liste im Auge zu haben.

Gerade öffentlich zugängliche Mailing-Listen mit Schreibrechten für alle Abonnenten können zu Spam- und Virenversand über Ihre Mailing-Liste führen. Die Spam- und Virenschutzmechanismen des Hochschulrechenzentrums bieten indies nur einen limitierten Schutz. Dennoch ist darauf zu achten, dass Ihre Mailing-Listen nicht missbraucht werden.

Das HRZ kann hier keinerlei Schutzmechanismen gegen rechtlich nicht zulässige Inhalte (z. B. Aufruf zu Straftaten) bereitstellen, die inhaltliche Moderation ist Aufgabe des Mailing-Listen-Besitzers. Einer Mailing-Liste kann zu diesem Zweck von Ihnen einem Moderationsteam zugeordnet werden, dass Sie dann bei der Moderation unterstützen kann.

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